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Augsburger Religionsfrieden

Augsburger Religionsfrieden

Vertragliche Regelungen, die in der Reichsstadt Augsburg geschlossen wurden. Erstmals vereinbarten katholische und lutherische Fürsten ein friedliches Nebeneinander im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Im Reich sollte ein ständiger Frieden („Landfrieden“) gelten.