Im Alten Reich war der Reichstag die Versammlung der Reichsstände. Und zwar durften sich nur jene Vertreter von Herrschaftsgebieten im Reich treffen, die reichsunmittelbar waren. Das bedeutet, nur diese durften sich direkt an den Kaiser wenden, den Reichstag besuchen und Angelegenheiten, die das ganze Reich angingen, besprechen und beschließen. Sie unterstanden also keiner anderen Herrschaft (Fürsten) im Reich.